AGB

Mietbedingungen für Ferienwohnungen
Zwischen dem Mieter und Vermieter wird ein Mietvertrag/Gastaufnahmevertrag geschlossen. Dieser ist nach Unterzeichnung beider Vertragsparteien für beide Seiten bindend - gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung sind vom Mieter 20 % Anzahlung auf das Konto des Vermieters (Firma Dalem Hotel GmbH bzw. Frank & Petra Nieber) zu leisten. Die Zahlung des Restbetrages muss 14 Tage vor der Anreise getätigt werden. Der Mieter akzeptiert mit seiner Anzahlung den Gastaufnahmevertrag und die Mietbedingungen.

Beim Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter hat der Vermieter Anspruch bis auf 100% des Mietbetrages.

Stornokosten:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % min. 25,-- €
44 – 30 Tage vor Reiseantritt 40 %
29 – 22 Tage vor Reiseantritt 70 %
21 – 8 Tage vor Reiseantritt 90 %
Ab 7 Tage vor Reiseantritt und bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises
Zusätzlich erheben wir bei jeder Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einmalig 40,-- €.

Im Fall eines Reise- oder Beherbergungsverbotes aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein hat der Mieter Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Optional kann der Mieter eine kostenlose Umbuchung (Kosten entsprechend neuer Saisonzeit) oder einen Wertgutschein über die bereits geleisteten Zahlungen wählen.

Zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Extraleistungen - z. B. zusätzlicher Bettwäsche- oder Handtuchwechsel sind direkt zu verrechnen.

Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung sowie der Hausrat zu überprüfen. Auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen. Für die vom Mieter ein-gebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr beziehen. Am Abreisetag ist der Schlüssel bis 10.00 Uhr beim Vermieter abzugeben. Ausnahmen nach Vereinbarung.

Das Mietobjekt darf nur mit der im Gastaufnahmevertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Haustiere sind in dem Mietobjekt nur nach vorheriger Absprache gestattet und werden entsprechend berechnet.

Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner entstandenen Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Die Kurtaxe ist gemäß örtlicher Kurabgabesatzung vom Mieter am Ort zu bezahlen.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs
§ 1 Gestattung der Nutzung
Steht dem Mieter ein Internetzugang zur Verfügung, gestattet der Vermieter die Nutzung dieses Anschlusses für die Dauer der Mietzeit. Die Benutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für bestimmte Zwecke.

Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten, insbesondere sind Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und nicht weiterzureichen.

§ 2 Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN oder die Kabelverbindung nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Dementsprechend hat der Mieter für die Sicherung seines Endgeräts gegen Schadsoftware selbst zu sorgen.

Die Nutzung des Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung - es sei denn, die Schäden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 3 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über den Internetzugang übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Der Mieter ist zudem verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere:
- das Internet weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen und
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und /oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch für die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.